Fluessiggasanlagen in Wohnmobilen

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Flüssiggasanlage in Wohnmobilen (Krabbe)

Installation einer Flüssiggasanlage in Wohnmobilen


In diesem Beitrag geht es um die „Campinggasanlage“, also um die Gasanlage zum Betrieb der „Wohneinrichtung“ und nicht um die Flüssiggasanlage zum Antrieb von Fahrzeugen.

Zuerst werde ich hier etwas über die einzuhaltenden Vorschriften schreiben, danach etwas zum praktischen Aufbau der Anlage selber und zum Schluss noch etwas zu Gasflaschen und Gassorten.


Vorschriften

Grundlagen

Verbindlich sind die Regeln der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G607 in der Fassung vom 1.5.2005. Achtung, in vielen Büchern und auf vielen Homepages findet sich noch der alte Stand. Leider sind auch noch längst nicht alle Campinghändler und Gasprüfer auf die neuen Vorschriften geschult. Es haben sich jedoch ein paar Dinge geändert, die bei neu errichteten Anlagen einzuhalten sind. Altanlagen haben weitestgehend Bestandschutz, wenn sie den Vorschriften entsprechen, die zum Tag ihrer Errichtung / Erstabnahme galten.

Diese Regeln gelten für die Installation, den Betrieb und die Prüfung von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen. Sie gelten nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge, diese müssen der BGV D34 entsprechen. (Die jedoch weitgehend gleiche oder ähnliche Vorschriften hat. Teilweise werden aber höhere Anforderungen gestellt (z. B. bei den Druckminderern)

Die Gasanlagen müssen nach der Errichtung (vor der ersten Inbetriebnahme) und dann alle zwei Jahre sowie nach jeder Veränderung von einem DVFG-anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung ist gemäß VdTÜV (AK-BF) auf Grundlage des §30 StVZO Vorraussetzung für das Bestehen der HU bei Wohnmobilen. Auch kann der Transport der Gasflaschen im Wohnmobil ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Gefahrgutverordnung bzw. des ADR sein, wenn die Gasanlage nicht geprüft ist. Des weiteren kann bei einer ungeprüften Gasanlage der Versicherungsschutz gefährdet sein. Ich weis aus eigener Erfahrung, dass die Versicherungen bei einem Brandschaden (Motorbrand) als erstes die Gasprüfbescheinigung sehen wollte.

Die Anlage wird in einer gelben Prüfbescheinigung dokumentiert. Hier werden auch die Erst- und Wiederholungsprüfungen bescheinigt. Zusätzlich gibt es noch eine Prüfplakette mit der Jahreszahl der nächsten Prüfung. Diese Plakette allein hat keine Aussagekraft. Notwendig ist immer die Prüfbescheinigung mit dem genauen Datum, zumal die Gültigkeit der Prüfung bzw. der Zweijahreszeitraum tagesgenau zu sehen ist. Bei Neufahrzeugen gibt es teilweise nur noch eine Übereinstimmungserklärung der Anlage mit der DIN EN 1949 vom Händler / Hersteller. Für diese Anlagen muss dann bei der ersten Wiederholungsprüfung die gelbe Prüfbescheinigung erstellt werden.


Regel zum Aufbau der Gasanlage


Eine der wichtigsten Neuerungen seit 1.5.05 ist die, dass nur noch Anlagen mit 30 mBar Gasdruck aufgebaut werden dürfen.. Früher waren in Deutschland 50 mBar zugelassen. Daher sollte man beim Gebrauchtkauf der Geräte darauf achten, dass diese für 30 mBar ausgelegt sind.


Flaschenaufstellraum („Gaskasten“) und Gasflaschenanschluss

Die Flüssiggasanlage wird meist aus Gasflaschen gespeist, welche in der Regel in einem speziellen Schrank oder Kasten stehen, dem Flaschenaufstellraum, für den bestimmte Vorschriften gelten. Alternativ dazu kann eine Gasanlage auch von außen gespeist werden, oder über einen Flüssiggastank.

Die Gasflaschen müssen in einem Flaschenaufstellraum unter gebracht werden. Dieser muss folgenden Regeln entsprechen: - Der Flaschenaufstellraum muss „gasdicht“ zum Innenraum sein. (Bei Eigenbau z. B. alle Ecken und Stoßkanten mit Dichtmasse abdichten) - Wenn der Flaschenaufstellraum eine Tür zum Innenraum hat, dann muss der untere „Türsockel“ min. 50 mm hoch sein und die Tür „gasdicht“ verschließen. In diesem Fall dürfen dann auch Zweiflaschenanlagen verbaut werden (Duomatic, Triomatic, etc.). Damit die Bedingung der „gasdichten“ Tür erfüllt wird reicht i. A. eine umlaufende Dichtung aus Moosgummi oder Schaumstoff, wie sie für Fensterabdichtungen verwendet wird. - Im Flaschenaufstellraum dürfen max. 2 Flaschen mit je max. 16 kg aufgestellt werden (können). Die Flaschen müssen aufrecht stehen.De Facto in D somit max. 2 x 11 kg, da es keine 16 kg-Flaschen gibt. - Jede Flasche muss mit zwei Halterungen (im oberen und unteren Teil der Flasche) verdrehsicher befestigt sein, die Flaschen müssen aufrecht stehen. - Min. eine Entlüftungsöffnung muss vorhanden sein. Der freie Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen, jedoch min. 100 cm² groß sein. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min 50 cm² groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden (Aluflaschen haben z. B. keine Löcher im „Aufstellring“. Ggf. die Gasflaschen auf Distanzhölzer setzen, zwischen denen austretendes Gas hindurch zur Entlüftungsöffnung fließen kann). Auf Wechselwirkungen z. B. mit der Heizung achten (Bei S- und E-Heizung mit Frischluftzufuhr von unten darf keine Entlüftungsöffnung nach unten vorhanden sein). - Ein Sonderfall stellt der so genannte Flaschenschacht dar. Dieser ist nur von oben zugänglich und darf nur eine Flaschen bis 5 kg aufnehmen. Hier reicht ein fallend verlegter Entlüftungsschlauch mit 20 mm freiem Durchmesser. - Keine Zündquellen im Gaskasten. D. h. keine Elektroinstallation im Gaskasten, außer Dinge wie Gasfernschalter oder Füllstandsanzeigen, die zum Betreiben der Gasanlage benötigt werden und die dazu entsprechend zugelassen werden. Auch gemeinsame Nutzung des Gaskastens mit Wasserkanistern mit Tauchpumpe o. ä. ist nicht mehr zulässig. - Wenn sich direkt über dem „Gaskasten“ der Kocher befindet, dann muss ein Hitzeschild verbaut werden. - Der Gaskasten muss Abstand von sämtlichen Wärmequellen haben. (Auch von Auspuffanlagen unter dem Fahrzeug). Mindestmaße: Seitlicher Abstand 250 mm, unter dem Gaskasten 300 mm. Wenn dieser nicht eingehalten werden kann müssen Hitzeschilde montiert werden. - Die Gasflaschen bzw. die Druckminderer werden mit Gasschläuchen an die weitere Installation angeschlossen. Bei einfachen Anlagen darf nur eine Flasche angeschlossen sein, bei entsprechenden „Doppelanlagen“ wie Duomatic, Triomatic usw. dürfen auch beide angeschlossen sein. Der oder die Gasanschlussschläuche müssen zugelassen sein und dürfen maximal 450 mm lang sein. Bei Flaschenauszügen auch 750 mm. Sie dürfen nicht durch Wände geführt werden. D. h. sie müssen im Gaskasten an die Gasrohrleitung angeschlossen werden. - Die Druckregler müssen für den Einsatz in Campingfahrzeugen zugelassen sein und eine Sicherheitseinrichtung haben. Es sind sowohl einzelne Regler, die direkt an der Flasche verschraubt werden, als auch Regler, die an der Wand festgeschraubt werden, zulässig. Dabei dann unbedingt auf die richtigen Gasschläuche achten. Bei den neueren Wandmontierten Reglern müssen spezielle Hochdruckschläuche verwendet werden. – Bei fest installierten Reglern wie z. B. der Triomatic ist ein extra Prüfanschluss sinnvoll. - Druckregler und Gasschläuche müssen spätestens nach 10 Jahren ersetzt werden (gilt auch für Altanlagen. Kein Bestandschutz!).

Alternativen zum Flaschenaufstellraum

Gastanks: - Bei Gastanks muss die Befülleinrichtung außerhalb des Fz. sein. - Ein Prüfstutzen ist Vorschrift, der Tank muss direkt an das Gasrohr angeschlossen werden (kein Schlauch). - Die Tanks müssen so eingebaut sein, dass das Gas ausschließlich in der Gasphase entnommen werden kann. - Alte Tanks mit einer Zulassung nach Druckbehälterverordnung haben eine Prüfpflicht alle 10 Jahre. Bei neuen Tanks nach UN/ECE Regelung 67 Anhang 10 (Prüfzeichen: E 67R-01.... ) entfällt wahrscheinlich die Prüfpflicht alle 10 Jahre (Zur Zeit noch keine Regelung, die Gremien beraten noch darüber). (Alte ausländische) Tanks mit Prüfzeichen 67R-00... sind nicht zulässig. - Die gemeinsame Nutzung eines Gastanks für die „Campingeinrichtung“ und den Fahrzeugantrieb ist zulässig, wenn der Tank mit zwei entsprechenden Entnahmen ausgestattet ist. Der Betrieb soll jedoch nicht immer unproblematisch sein.

Aufstellung der Gasflasche außerhalb des Fahrzeugs: Alternativ zur Aufstellung im „Gaskasten“ dürfen Gasflaschen unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb des Fahrzeugs aufgestellt werden. Gründe dafür können z. B. die gewünschte Verwendung einer 33 kg Gasflasche beim Winter- oder Dauercamping sein, oder dass ganz auf einen Gaskasten verzichtet werden soll. Auch ist es eine Möglichkeit Anlagen mit alten, abgelaufenen Gastanks ohne große Umbauten weiter zu betreiben, nachdem der Gastank ausgebaut wurde. Dafür muss die Einspeisung entweder über eine außen am Fahrzeug angebrachte Sicherheits-Schnellschlusskupplung („Gassteckdose“) erfolgen, oder es muss eine geeignete Schlauchdurchführung in den Gaskasten vorhanden sein. Der Anschlussschlauch darf max. 150 cm lang sein (Bei Altanlagen 100 cm) und an der Gasflasche muss eine Schlauchbruchsicherung vorhanden sein. Die Flasche muss dann so aufgestellt werden, dass: - sie fest steht und gegen umfallen gesichert ist, - innerhalb von 50 cm um das Flaschenventil keine Öffnungen zum Fahrzeug sind, - innerhalb von 50 cm um das Flaschenventil keine Zündquellen sind. - sich im Bodenbereich im Abstand von 50 cm um die Flasche keine Bodenöffnungen, Vertiefungen, Kellerfenster, Kanäle o. ä. befinden. Anm.: Das Austauschen des fest angebrachten, kurzen Gasschlauch zum Anschluss der Flaschen im Kasten gegen einen langen Schlauch, zum Anschluss einer außen stehenden Flasche, gilt als Veränderung der Gasanlage, die eine neue „Gasprüfung“ notwendig macht. Um dies zu umgehen sollte eine zugelassene „Gassteckdose“ angebracht werden.


Gasflaschen Die verwendeten Gasflaschen müssen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein. Die blauen Campinggaz-Flaschen haben kein eingebautes Sicherheitsventil. Sie müssen daher im Wohnmobil immer mit einem zusätzlichen Sicherheitsentnahmeventil betrieben werden. Dies muss immer aufgeschraubt sein, wenn sich die Gasflasche im Flaschenkasten befindet. Das Prüfdatum der Flasche ist nur relevant für das Auffüllen. D. h. eine Gasflasche darf auch nach dem Ablauf der Prüffrist noch betrieben werden, jedoch nicht mehr neu aufgefüllt werden. Anm: Ich würde aber bei der 40 Jahre alten Flasche, die ich in Opas Keller gefunden habe, und die rostig und gammlig ist trotzdem Abstand davon nehmen...


Weitere Gasinstallation

Die gesamte Gasinstallation muss (bis auf den Anschlussschlauch der Flasche und ggf. einer Ausnahme beim Kocher) fest mit Rohren erfolgen. Für jede Verbrauchseinrichtung ist ein eigenes Absperrventil im Innenraum vorzusehen. Die gesamte Anlage muss einen Hauptabsperrhahn haben, der im Allgemeinen das Flaschenventil sein kann.

Gasrohr: Üblich und gebräuchlich ist verzinktes, nahtloses Stahlrohr in 8 oder 10 mm Außendurchmesser mit Schneidringverschraubungen. Dies ist auch im Campingzubehör gängig. Verbindungen werden normalerweise mit Schneidringverschraubungen ausgeführt.

Alternativ zulässig sind Edelstahlrohr, Kupferrohr (bei Schneidringverschraubungen mit Stützhülsen) und hartes Kupferrohr. Bei Cu-Rohr müssen Schneidringe und Muttern aus Messing verwendet werden. Als Verbindungsarten zulässig sind neben den Schneidringverschraubungen noch Hartlöten (Cu-Rohr), Klemmringverschraubungen, Bördelverschraubungen und Gewindeverbindungen. Quetschverbindungen sind nicht zulässig.

- Gasrohre müssen spannungsfrei verlegt und min. alle 100 cm befestigt werden. (Cu-Rohr alle 50 cm). Befestigungen aus Metall müssen Schutzeinlage aus Kunststoff haben. - Der Rohrdurchmesser ist so zu wählen, dass die Versorgung aller Gasgeräte gewährleistet ist. (Alle Geräte gleichzeitig Vollast). !Achtung bei Querschnittsverengungen durch biegen! Sinnvoll ist insbesondere bei großen Verbrauchern und/oder längeren Leitungswegen zumindest von der Gasflasche zum Verteilerblock 10 mm Rohr zu verlegen. - Rohrleitungen sind ggf. vor Korrosion zu schützen, insbesondere bei Verlegung unter dem Fahrzeugboden. Die Verzinkung der im Campinghandel üblicherweise erhältlichen Stahlrohre ist für den Außenbereich nicht ausreichend. Zusätzlicher Rostschutz (z.. B. lackieren) ist notwendig. Das Verwenden von Unterbodenschutz hat den Nachteil, dass man ein ggf. darunter stattfindendes Rosten bei beschädigtem U-Schutz nicht feststellen kann und sollte daher nicht gemacht werden. Im Campinghandel gibt es auch noch Kunststoffummanteltes Stahlrohr (grünlich). Dies sollte im Außenbereich bevorzugt verwendet werden. - Offene (ungenutzte) Leitungsöffnungen bzw. freie Abgänge am Verteilerblock müssen mit Blindstopfen und Überwurfmuttern verschlossen werden. - Gasleitungen dürfen nicht mit Elektroleitungen in Kontakt kommen. Der Abstand bei parallelem Verlegen muss min. 30 mm, bei Kreuzungen 10 mm betragen. - Trennstellen (Verschraubungen) im Gasrohr müssen zugänglich sein. Es sollten möglichst wenige Trennstellen eingebaut werden. - Beim Verlegen der Rohre durch Wände müssen diese so verlegt werden, dass sie nicht scheuern. (Ausreichend Abstand oder Gummitüllen o. ä.)

Gasschläuche: - Müssen alle 10 Jahre getauscht werden. - Müssen für das jeweilige Land bestimmt / zugelassen sein. (z. B. Niederdruckschläuche f. D sind orange) - Die Anschlüsse müssen fest verpresst sein. Selbstbauten mit Schlauchschellen o. ä. sind verboten. - Schläuche dürfen nicht durch Wände verlegt werden. - Normalerweise dürfen Gasschläuch nur im Gaskasten sein. Bei schwenkbarem oder herausnehmbarem Kocher ist noch ein Gasschlauch im Innenraum zulässig. Dieser muss dann so kurz wie möglich sein (max. 750 mm) und muss vor Beschädigung geschützt werden.

Absperreinrichtungen: - Eine Hauptabsperreinrichtung muss vorhanden sein. Meist genügt das Flaschenventil, sofern dies gut Zugänglich ist. (Zugänglichkeit von außen ist ausreichend.) - Für jeden Verbraucher / jedes Gasgerät muss ein eigener weiterer Absperrhahn vorhanden sein. Sind die Absperrhähne (z. B. bei Verwendung eines Absperrhahnblocks) nicht eindeutig den Verbrauchern zuzuordnen, dann müssen diese gekennzeichnet sein. Die Offen- und Geschlossen-Stellung des Hahns muss sofort erkennbar sein. [D. h. Ventile mit Drehrad, wie z. B. bei einem Wasserhahn sind nicht zulässig.) Ist nur ein Gasgerät verbaut, so genügt meist die Hauptabsperreinrichtung bzw. das Flaschenventil.

Gasgeräte

Allgemeines zu den Gasgeräten: - alle Geräte müssen für 30 mBar Gasdruck vorgesehen sein. - Alle Gasgeräte müssen für den Betrieb in Straßenfahrzeugen geeignet und zugelassen sein. D. h. o Gerät muss CE o. DVGW-Zertifiziert sein, o. 90/396/EWG entsprechen. o Ab 1.10.02 muss es ggf. 72/245/EWG entsprechen (EMVU) - Alle Gasgeräte müssen für Deutschland und für den Betrieb mit Propan und Butan zugelassen sein. - Insbesondere bei Gebrauchtgeräten: Die Typenschilder müssen vorhanden und lesbar sein. - Alle Geräte müssen über eine Flammüberwachung (Zündsicherung) verfügen. - Geräte müssen entsprechend den Herstellerangaben eingebaut und betrieben werden. Dies Betrifft insbesondere: o Den vorgesehenen Verwendungszweck (z. B. für Fahrzeuge oder nicht) o Die Vorgaben zum Einbau o Die Vorgaben zur Abgasführung o Weitere Betriebshinweise etc. - Alle Gasgeräte müssen fest an die Gasrohrleitung angeschlossen werden.


Das heißt auch, dass Haushaltsgeräte oder einfache Campinggeräte i. d. R. nicht verbaut werden dürfen, auch wenn sie eine DVGW-Nr. tragen, da diese keine Zulassung / Prüfung für den Betrieb in Fahrzeugen haben, sondern nur für den Betrieb im Haushalt oder Zelt bzw. im Freien zugelassen sind.

Spezielles zu einzelnen Geräten:

Heizung: - Heizungen müssen für den Einbau in Kraftfahrzeugen zugelassen sein. (Es gibt auch Heizungen nur für Wohnwagen oder nur für Wasserfahrzeuge). Seit dem 1.1.07 muss die (neu in Serienfahrzeuge eingebauten) Heizung eine e-Typgenehmigung nach 2001/56/EG und 2004/78/EG haben. - Heizungen müssen zusätzlich auch vom TÜV gesondert in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. - Bitte auch die neuen Vorschriften zur Heizungsnutzung während der Fahrt beachten.

Backofen / Grill: Es gibt zugelassene Geräte ohne geschlossenen Verbrennungskreislauf (ohne Abgasführung nach außen). Dann muss aber zwingend eine ausreichende (Zwangs)Belüftung nach DIN EN 721 vorhanden sein und nachgewiesen werden. Dies ist für Selbstausbauer m. E. nicht, oder nur schwer durchführbar. Daher sollte auf Backöfen mit geschlossenem Verbrennungskreislauf zurückgegriffen werden. Bei bereits ab Werk eingebauten Backöfen dürfen die Zwangsentlüftungen auf keinen Fall verschlossen werden.

Herd: Das Erwärmen der Einrichtung / Möbel muss vermieden werden, eine Brandgefahr darf nicht vorhanden sein. Bei zu geringem Abstand zu brennbaren Gegenständen müssen fest angebrachte (ggf. klappbare) Abschirmbleche vorhanden sein. (Notwendige Abstände zu festen, brennbaren Gegenständen (z. B. Möbelwänden) 200 mm, zu beweglichen Gegenständen (Vorhänge) min. 300 mm). Herde dürfen auch klapp- oder schwenkbar oder herausnehmbar gebaut werden. Dann darf der Herd mit einem Gasschlauch angeschlossen werden. Der Schlauch muss so kurz wie möglich sein und darf maximal 750 mm lang sein. (Bei Altanlagen max. 400 mm). Bei herausnehmbaren Kochern muss der Anschluss mittels einer Sicherheitsschnellschlusskupplung erfolgen. Beim Betrieb des Herdes muss eine Belüftungsöffnung mit 150 cm² geöffnet werden. Ein entsprechender Warnhinweis muss sichtbar angebracht werden. Der Text des vorgeschriebenen Warnhinweises lautet (für Neuanlagen): „WARNUNG Beim Kochen ist es erforderlich, für zusätzliche Lüftung zu sorgen, z. B. durch das Öffnen von Fenstern in der Nähe des Grill-, Koch- oder Backgerätes. Diese Geräte dürfen nicht zur Raumheizung verwendet werden.“

Kühlschrank: Ein Kühlschrank mit Gasbetrieb darf nur noch so eingebaut werden, dass die Verbrennungsluftzufuhr und die Abgasführung dicht gegen den Innenraum sind. In der Praxis bedeutet das, dass der Schrank bzw. das Fach, in dem der Kühlschrank eingebaut wird, bis an die Fahrzeugwand reichen hier abgedichtet werden muss.Dazu gibt es inzwischen auch entsprechende Einbausätze der Kühlschrankhersteller.

„Gassteckdose“ für Grill o. ä.: Es sind nur Sicherheits-Schnellschlusskupplungen zulässig mit integriertem Absperrhahn, bei denen das Öffnen nur bei eingestecktem Gasschlauch möglich ist und der Gasschlauch nur bei geschlossenem Absperrhahn abgezogen werden kann. „Gassteckdosen“ für Geräte außerhalb des Fz. müssen außen sein. An „Gassteckdosen“ innerhalb des Fahrzeugs (z. B. für einen herausnehmbaren Kocher) dürfen keine Geräte außerhalb des Fahrzeugs angeschlossen werden. Ältere Modelle oder Kupplungen ohne integrierten Absperrhahn dürfen nicht verwendet werden.

Gas-Lampe: Es dürfen nur noch Gaslampen mit Zündsicherung eingebaut werden. Je Gaslampe muss eine unverschließbare Lüftungsöffnung mit 10 cm² vorhanden sein.

Abgasführungen:

Unvorschriftsmäßige Abgasführungen können gefährlicher sein, als unvorschriftsmäßige Gasleitungen. Daher sollte auch bei der Abgasführung sehr gewissenhaft gearbeitet werden. Insbesondere ist auf folgende Punkte zu achten: - Die Abgasführung muss gemäß den Herstellervorschriften bzw. der Einbauanleitung ausgeführt werden. - Abgasleitungen müssen durchgängig sein. (Es dürfen keine Trennstellen im Rohr vorhanden sein.) - Sie müssen i. A. steigend verlegt sein (außer Hersteller genehmigt etwas anderes). - Es dürfen keine Abgasrohre aus Aluminium mehr verbaut werden. (Außer sie sind vom Hersteller vorgesehen bei Abgasrohren, die innerhalb der Verbrennungszuluftrohre geführt werden, wie z. B. bei Truma C- und E- Heizungen) - Abgasrohr müssen auf voller Länge einsehbar sein. (Abschraubbare Verkleidungen oder Schutze dürfen jedoch vorhanden sein.) - Abgaskamine, die über Dach münden müssen mindestens 250 mm hoch sein. - Abgaskamin von Geräten mit Gasverbrauch > 30 g/h dürfen nicht unter Fenstern münden und müssen min. 300 mm Abstand zu Fahrzeugöffnungen haben. Alternative kann ein Abschaltkontakt für das Gerät am Fenster angebracht werden. (Gibt es z. B. für die Truma C-Heizungen) Die meisten Kühlschränke dürften einen Gasverbrauch von weniger als 30 g/h haben. Somit darf deren Abgaskamin sich auch unterhalb von einem Fenster befinden. Sinnvoll wäre jedoch auch hier ein möglichst größer Abstand vom Fenster.

Heizungsnutzung während der Fahrt

Bisher war es so, das in Deutschland das Nutzen der Gasheizung (und auch des Kühlschrankes auf Gas) während der Fahrt nicht verboten ist, wohingegen im (benachbartem) Ausland das Flaschenventil während der Fahrt verschlossen oft sein muss. Insbesondere Frankreich hat hier strenge Vorschriften Entsprechend der Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG und 2004/78/EG dürfen Gasheizungen nun unter bestimmten Bedingungen europaweit während der Fahrt betrieben werden. Vorschrift sind zunächst eine Gasanlage, die entsprechend DIN EN 1949 aufgebaut ist. Um die Heizung während der Fahrt betreiben zu dürfen muss nun noch ein entsprechender Druckminderer mit automatische Absperreinrichtung eingebaut sein, der verhindert, dass bei einem Unfall LPG frei wird. Diese Regler muss so eingebaut werden, dass bei der Fahrt kein LPG in den Druckminderer bzw. in die Heizung gelangen kann. D. h. dass es nicht allein mit dem Einbau eines solchen Druckminderers wie z. B. der Truma Secumotion getan ist. Seine (Schutz-)Funktion muss geprüft und sicher gestellt werden, da diese nur bei entsprechend aufgebautem Leitungsnetz wirksam ist. Ein Nachrüsten ist aber Grundsätzlich möglich. Entsprechend der EG-Richtlinie müssen bei Fahrzeugen, die nicht über einen entsprechenden Druckmindere verfügen Warnschilder im Flaschenkasten und in der Nähe der Heizungsbedienung angebracht werden, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu verschließen sind. Anm. iese Richtlinie ist für alle Fahrzeuge, die nach EG-Typgenehmigung zugelassen werde seit dem 1.1.06 bzw. 1.1.07 bindend. In wie weit die Heizung bei Fahrzeugen mit Selbstausbauten, die durch Einzelabnahme zugelassen werden und nicht den EG-Richtlinien entsprechen, während der Fahrt in D noch genutzt werden dürfen entzieht sich meiner Kenntnis. Entsprechenden Informationen in der Campingpresse ist zu entnehmen, dass Frankreich die Gasheizungsnutzung auch nur bei Fahrzeugen erlaubt, die ab 2004 zugelassen wurden. Ältere Bestands-Gasanlagen, die nachträglich auf die Vorschriften der Heizgeräteverordnung umgerüstet werden dürfen den Presseberichten auch weiterhin in F nicht während der Fahrt in Betrieb genommen werden. Vorteil des Secumotion-Reglers in alten Anlagen bleiben dann noch der Sicherheitsgewinn bei der Nutzung der Gasanlage während der Fahrt und, dass es für diesen Regler Anschlussleitungen mit Flaschengewinden für die meisten europäischen Länder gibt und diese Schläuche vom Betreiber der Anlage selber gewechselt werden dürfen. Somit kann bei längeren Auslandsaufenthalten einfach eine Ausländische Gasflasche an die eigene Gasanlage angeschlossen werden.


Tipps zum praktischen Aufbau der Gasanlage:

Wegen des geringeren Gasdruckes in einer 30 mBar Anlage ist es wichtig, dass die Leitungsquerschnitte nicht unnötig verengt werden. Deshalb rate ich dazu die Gasleitungen möglichst mit einem passenden Rohrbiegegerät zu biegen (Kein Gerät für 16 mm Gasrohre für die Haushaltsinstallation, sondern nur Geräte passend für 8 mm bzw. 10 mm Rohr (Gibt es auch für ca. 10 – 15 € im Baumarkt). Geräte zum Biegen von Bremsleitungen oder Einspritzleitungen sind lt. Information aus einem anderen Forum auch geeignet.) Wer die Kosten scheut sollte sich zumindest eine Biegeschablone aus Holz bauen, bestehend aus einem Stück Holz in Rohrdicke, welches in entsprechendem Radius gesägt wurde, an das zwei weitere, größere Holzscheiben als „Rand“ angeschraubt werden, damit sich das Rohr beim biegen nicht zur Seite drücken kann und so einschnürt.

Für das Abschneiden der Rohre empfehle ich einen kleinen Rohrschneider aus dem Baumarkt (unter 5€). Damit sind saubere und vor allen Dingen gerade Schnitte möglich, außerdem geht das Ablängen der Rohre damit sehr schnell, z. B. auch im Wohnmobil. Beim Sägen mit der Metallsäge besteht in erster Linie die Gefahr, dass Sägespäne in das Gasrohr geraten. Daher dann unbedingt die Rohre vor Einbau mit (ölfreier) Druckluft ausblasen.

Ich empfehle allen die Rohrleitungen auf die in D übliche Art mit Stahlrohr und entsprechenden Schneidringverschraubungen aufzubauen. Denn auch alle handelsüblichen Gasgeräte und Schläuche sind dafür vorgesehen. Die Montage von Schneidringverschraubungen ist an sich recht einfach: 1. Das Rohr rechtwinklig abschneiden und ggf. entgraten. Erforderlichen falls Späne und Staub auspusten. 2. Die Überwurfmutter der Schneidringverschraubung auf das Rohr schieben. 3. Den Schneidring auf das Rohr schieben. (So rum, dass das dickere Ende zur Mutter zeigt. 4. (Das Rohrende dünn mit „Truma-Paste“ bestreichen) (zum schmieren, geht dann einfacher) 5. Das Rohrende ganz in die Verschraubung einstecken. 6. Die Überwurfmutter festziehen, dabei schneidet der Schneidring in das Metallrohr, wirft einen Grad auf und dichtet damit ab. Wichtig ist ein sauberes arbeiten, da Späne oder Dreck in den Rohren die Brennerdüsen zusetzen und beschädigen können.

Wenn man nicht eh zu einer der komfortableren Druckmindereranlagen wie Secumation, Duomatic, Triomatic o. ä. greift, sollte man überlegen zu einem Druckminderer mit Manometer zu greifen. Der ist zwar etwas teurer als ein Regler ohne, verschafft aber ein wenig mehr Sicherheit: Das Manometer zeigt den Flascheninnendruck an. (Dieser hat nichts mit dem Flascheninhalt zu tun, das Manometer hat also keine Aussage über den Füllzustand der Flasche.) Wenn man nun die Flasche zu dreht, dann muss der Flaschendruck weiterhin am Manometer angezeigt werden. Fällt dieser im laufe der Zeit (z. B. bis zum nächsten morgen) ab, dann liegt irgend wo eine Undichtigkeit in der Gasanlage vor und die Anlage sollte überprüft werden. Diesen Test sollte man zur eigenen Sicherheit ab und an machen, er ersetzt aber keinesfalls die vorgeschriebene Gasabnahme, da hierbei das System u. a. auch mit einem erhöhten Prüfdruck getestet wird.


Wissenswertes zu Gasflaschen

Es gibt verschiedene Arten von Gasflaschen. Einige davon sind problemlos untereinander Austauschbar, andere unterscheiden sich im Regleranschluss oder dem enthaltenen Gas oder anderen Dingen.

Gasflaschen müssen zugelassen sein und alle 10 Jahre geprüft werden. Wobei das Datum der Prüfung keine Rolle für die Verwendung der Flasche spielt, sondern nur für das Auffüllen der Flaschen. So dürfen Flaschen mit abgelaufener Prüfung nicht mehr befüllt werden. Daher muss man sich als Verbraucher damit auch i. d. R. nicht weiter beschäftigen. Das Prüfen übernimmt der Flüssiggasversorger und wenn man seine Flasche leer gegen voll beim Baumarkt, Campinghändler oder Flüssiggasversorger tauscht erhält man immer eine Flasche mit gültiger Prüfung zurück. In der Regelwerden auch abgelaufene Gasflaschen problemlos zurück genommen, sollte ein Händler dabei einmal eine „Prüfgebühr“ oder ähnliches verlangen, dann würde ich den Händler wechseln. Interessant ist das ganze Thema für den Verbraucher eigentlich nur, wenn man eine halbvolle Flasche bei einer Füllstation Nachfüllen lassen will.

Gasflaschen dürfen grundsätzlich nur zu 80% Ihres Volumens mit Flüssiggas gefüllt werden, damit noch ausreichend Platz zur Ausdehnung bei Erwärmung vorhanden ist. Ein Überfüllen ist gefährlich, da ansonsten unzulässig hohe Innendrücke entstehen können. Sichergestellt wird die korrekte Füllmenge beim Befüllen durch Wiegen der Flasche. Alle Gasflaschen haben aus diesem Grund auch ihr individuelles Leergewicht (Tara) eingeschlagen.

Gasflaschenarten: Üblicherweise werden zunächst einmal je nach dem enthaltenen Gas zwei Systeme unterschieden: Propan- und Butangasflaschen. Beide unterscheiden sich jedoch nicht nur im enthaltenen Gas. Die (in D) meist grauen oder roten Propangasflaschen sind national unterschiedlich. Sie Unterscheiden sich teilweise in der Bauform und den Handelsgrößen. Wichtigerer Unterschied sind jedoch noch, dass sie unterschiedliche Anschlussgewinde für die Druckminderer haben und unterschiedliche Sicherheitskonzepte. So müssen diese Flaschen in Deutschland mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sein, welches bei Überdruck „auf macht“ und die Flasche so vor dem Bersten schützen soll. In anderen Ländern (z. B. in F) haben die Flaschen teilweise kein Sicherheitsventil und die Gasflaschen werden entsprechend stabiler ausgelegt, sie halten also einem höheren Berstdruck stand. Wenn dieser dann jedoch erreicht wird... Aufgrund der Unterschiede können deutsche Gasflaschen nur in einigen Ländern getauscht werden, welche die selben Flaschen verwenden. In einigen anderen Ländern ist dann noch teilweise das befüllen der eigenen Flasche möglich und zulässig (wenn man eine Füllstation findet). Manchmal benötigt man dazu dann jedoch spezielle Fülladapter, welche im Campinghandel zu erwerben sind. Wenn die Propangas-Flaschen im Ausland nicht gefüllt werden können oder dürfen, dann bleibt noch die Möglichkeit sich im Urlaubsland eine dortige Flasche zu leihen und diese mittels eines Adapters (auch im Campinghandel erhältlich) an die eigene Gasanlage anzuschließen. Listen, wo was Möglich ist gibt es z. B. beim ADAC oder den Campingclubs. Die blauen Butangasflaschen von der Firma Campinggaz sind hingegen in sehr vielen Ländern weltweit erhältlich und tauschbar. Die Flaschen haben auch alle das selbe Anschlussgewinde und werden mit dem für Deutschland notwendigen Sicherheitsentnahmeventil an die Druckminderer der Propangasflaschen adaptiert.


Üblich und am weitesten Verbreitet in Deutschland sind Propangasflaschen als Stahlflaschen mit 5 kg oder 11 kg Inhalt. Es gibt auch größere Flaschen wie z. B. mit 33 kg Inhalt, aber diese sind eigentlich eher für Dauercamper interessant, die diese Flaschen neben dem Wohnwagen aufstellen oder für andere Anwendungszwecke. Beachten muss man dann, dass die „Großflaschen“ andere Anschlussgewinde haben und daher spezielle Druckminderer benötigen. Seltener findet man diese Stahl-Propangasflaschen auch in 3 kg-Größe. Diese Stahlflaschen gibt es als Eigentums- oder Nutzungsflaschen in Größen von 3, 5 u. 11 kg oder als Pfandflaschen in 11 und 33 kg. Die Eigentumsflaschen sind grau, die Pfandflaschen üblicherweise rot und mit dem Logo des Flüssiggasversorgers, dem sie gehören. Bei den (roten) Pfandflaschen gibt es je nach Flüssiggasversorger zwei Systeme: Entweder man zahlt ein Pfand für die Flasche + den Preis für die Füllung und bekommt dieses Pfand zurück, wenn man die Flasche wieder abgibt, oder man muss kein Pfand zahlen und zahlt statt dessen einen etwas höheren Gaspreis. Die roten Gasflaschen können nur bei Vertriebspartnern des gleichen Flüssiggasversorgers getauscht werden, ein Auffüllen (bei anderen Versorgern oder Füllstationen ) ist nicht zulässig. Bei den Eigentumsflaschen erwirbt man zunächst eine Flasche (Diese ist meist schon gebraucht). Diese gehört einem nun und man könnte sie an einer der wenigen Füllstationen auch Auffüllen lassen. Üblicher weise lässt man jedoch diese Flaschen nicht füllen, sondern tauscht leere Flaschen beim Händler gegen volle Flaschen ein. Im Gegensatz zur Pfandflasche hat man hierbei aber den Vorteil, dass man nicht an einen Gasversorger gebunden ist, sondern die Flaschen bei jedem Gashändler tauschen kann. Eine Rückgabe der Eigentumsflasche an den Händler ist nicht möglich, jedoch ist ein „Gebrauchtverkauf“ machbar.

Propangasflaschen gibt es neben den Stahlflaschen auch noch als ALU-Gasflaschen in 6 und 11 kg. Diese Flaschen sind ebenfalls Eigentumsflaschen und sie haben den Vorteil, dass sie um einiges leichter sind, als Stahlflaschen. ALU-Gasflaschen können bei vielen Händlern getauscht werden. Neuerdings gibt es auch verschiedene Systeme Kunststoffflaschen (meist in 6 kg und 10 kg-Größe) als Pfandflaschen (und auch als Eigentumsflaschen?). Diese Flaschen sind in etwa gleich schwer wie die Alu-Flaschen, haben aber noch den Vorteil, dass sie teilweise durchsichtig sind und so der Füllstand einfach zu erkennen sein soll. Des weiteren sollen einige der Flaschen (zumindest der Werbung nach) Europaweit getauscht werden können. Zur Zeit sind Kunststoffflaschen in D noch sehr wenig verbreitet.

Eine dritte Art der Propangasflaschen sind die Gastankflaschen. Bei diesen Flaschen handelt es sich eigentlich um eine Art tragbaren Gastank mit Füllstop usw. in Gasflaschenform. Diese Gastankflaschen gibt es als Kaufflaschen in 6 kg und 11 kg-Größe. Sie haben den Vorteil, dass sie überall an LPG-Tankstellen aufgefüllt werden können (und unter gewissen Umständen auch dürfen). Leider sind sie recht teuer (ca. 150 – 300 €) und unterliegen ebenfalls der 10 Jahres Prüfpflicht, deren Kosten der Eigentümer zu tragen hat. Diese Tankflaschen müssen fest im Fahrzeug (im Gaskasten) befestigt sein, damit man sie an der LPG-Tankstelle auffüllen darf.


Die blauen Propangasflaschen gibt es als 0,4 kg, 1,8 kg und 2,8 kg-Flaschen. Sie sind in Deutschland eher bei Zelturlaubern o. ä. verbreitet, da die Flaschen weniger Platz benötigen und es z. B. Kocheraufsätze gibt, die direkt auf die Flasche geschraubt werden können. In Wohnmobilen und Wohnwagen findet man diese Flaschen seltener, da die Kosten für eine Gasfüllung um einiges über einer Propangasfüllung liegen. Dazu kommen weitere Nachteile des Gases. Der einzige Vorteil ist die fast weltweite Verfügbarkeit und Tauschbarkeit dieser Gasflaschen. Bei den Flaschen handelt es sich ebenfalls um Eigentumsflaschen.


Handhabung von Gasflaschen: - Das Anschlussgewinde ist ein Linksgewinde! - Der Druckminderer darf nur von Hand festgeschraubt werden, da ansonsten die Dichtung beschädigt werden kann. Sie werden auch so Dicht, ein anziehen mittels Werkzeug ist nicht erforderlich! - Der Inhalt einer Gasflasche kann i. d. R. am einfachsten durch wiegen ermittelt werden. Es gibt jedoch auch schon elektronische Geräte auf Sonarbasis, die den Füllstand anzeigen. Durch kippen der Flasche und hören kann man den Füllstand teilweise grob ermitteln. - Wird die Gasflasche (für den Privatgebrauch) transportiert, so muss sie zugedreht sein, bei der Butangasflasche muss die Verschlussschraube aufgeschraubt sein, bei der Propangasflasche muss die Kunststoff-Sicherungsmutter aufgedreht sein und die Verschlusskappe muss aufgesteckt werden. Dies gilt nicht für Flaschen im „Gaskasten“ einer geprüften Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G607. Die Flaschen sind zu sichern, das Fahrzeug ist zu lüften (Fenster auf).


Gassorten

Als Brenngase für Campinganwendungen sind 3 Gasarten üblich. Am gebräuchlichsten ist Propangas. In den blauen Gasflaschen der Fa. Campinggaz wird Butangas vertrieben und in den Stechkartuschen ein Mischgas, welches zu 70 – 80 % aus Butangas und zu ca. 20 – 30 % aus Propangas besteht. Handelsübliches Butangas bzw. Propangas besteht zu 95 % aus Butan bzw. zu 95 % aus Propan oder Propen. Das LPG bzw. „Autogas“ an der Tankstelle ist i.d.R. ein Propan-Butan gemisch. Die Anteile variieren je nach Jahreszeit, da Butan eine höhere Siedetemperatur als Propan hat. Dies kann im Winter zu Problemen mit einer „Sommermischung“ führen.

Die Brennwerte je kg der beiden Gase sind nahezu identisch. Sie unterscheiden sich aber in Ihren Dampfdruckkurven. So verdampft Propan noch bis – 42 °C, während Butan unter 0 °C flüssig bleibt und nicht mehr als Brenngas zu verwenden ist. Diese Temperaturen kann das Gas auch bei höheren Außentemperaturen erreichen, wenn eine große Menge Gas entnommen wird, da zum Übergang des Gases aus der flüssigen in die gasförmige Phase Wärmezufuhr erforderlich ist. Reicht die Wärme nicht aus, so kühlt das Gas ab. Aufgrund der unterschiedlichen Dampfdruckkurve ergeben sich auch unterschiedliche Gasflaschen-Innendrücke. Dieser beträgt bei 20 °C 7,5 Bar für Propan und 1,4 Bar für Butan. Bei 30 °C betragen die Drück 10,5 Bar (Propan) und 2,1 Bar (Butan). Wie man sieht herrscht in einer Butangasflasche ein deutlich geringerer Innendruck. Da die Flasche auch nur für diesen Druck ausgelegt ist darf niemals Propangas in eine Butangasflasche gefüllt werden.

Gefahren von Flüssiggas: Propangas ist ungiftig und an sich geruchlos. Der typische Gasgeruch kommt von extra zugeführten Stoffen. Bei der Berührung von Flüssiggas mit der Haut kommt es aufgrund des Wärmeentzuges i. d. R. zu Kälteverbrennungen. Flüssiggase sind schwerer als Luft, sie sinken also zu Boden. Sie sind jedoch leichter als Wasser und wenn sie z. B. in die Kanalisation kommen, dann bildet sich eine Flüssiggasschicht über dem Wasser. Flüssiggas ist nur in einem bestimmten Gas-Luft-Gemisch Zündfähig. Bei unvollkommener Verbrennung und zu geringer Luftzufuhr entsteht bei der Verbrennung Kohlenmonoxid. Dieses ist hochgiftig, daher muss der Frischluftzufuhr und der Abgasführung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Flüssiggasinhalt einer 11 kg Gasflasche hat im gasförmigen Zustand ein Volumen von 5,7 m³


© by Krabbe (Sachkundiger für Flüssiggasanlagen gem. DVGW-Arbeitsblatt G607)